Flächennutzung in Wiedemar: Landwirtschaft wird Industrie!

Die Kommunen können über ihre Bauleitplanung selbst bestimmen, müssen sich aber im Rahmen der übergeordneten Vorgaben des Regionalplanes bewegen. Sie legen darum in Flächennutzungsplänen ihre künftige Entwicklung fest, die sich in der Regel an der Eigenentwicklung orientiert. Hier wird festgeschrieben, wo sich u. a. Siedlungen, Gewerbe-, Verkehrs-, Grünflächen und eben auch Landwirtschaft befindet.

Im Baugesetz ist verankert, dass die übergeordneten Planungen, also der Regionalplan, in die Flächennutzungspläne zu übernehmen sind. Darum beantragt die Gemeinde Wiedemar – parallel zu dem konkreten Bebauungsplanverfahren zum Industrievorsorgegebiet – auch die Änderung ihres Flächennutzungsplans in diesem Bereich. Das heißt: Aus landwirtschaftlicher Nutzung würde Industriegebiet.

Mit dem Zielabweichungsverfahren zum Regionalplan, der Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Wiedemar und dem konkreten Bebauungsplan zum Industrievorsorgegebiet laufen nunmehr drei Planungen parallel, die von der Gemeinde Wiedemar baurechtlich aufeinander abgestimmt werden müssen.

Bringen Sie sich im Rahmen der Bürgerbeteiligung ein! Das Baugesetz sieht eindeutig vor, dass die Bürger an diesen Planungen beteiligt werden sollen. Nutzen Sie die Chance!